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Neu - DASt-Richlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ ist da



Die DASt-Richtlinie 022

Mit der DASt-Richtlinie 022 - „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ gibt es ein neues Regelwerk zum Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen im Bauwesen.

 

Die Richtlinie wurde im Dezember 2009 in die Bauregelliste A aufgenommen und ist seit diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden. Dies bedeutet, das Ausschreiber, Planer, Konstrukteure und Fertigungsbetriebe diese Richtlinie für Bauteile im Bauwesen zukünftig berücksichtigen müssen.

 

Aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit wurde die DASt-Richtlinie 022 so aufgebaut, dass sie in der Praxis mit einfachen Tabellen bedient werden kann. Nur in seltenen Sonderfällen ist ein besonderer Nachweis erforderlich. Für die große Mehrheit der Konstruktionen ändert sich nichts. Lediglich der Dokumentationsaufwand bei der Bestellung ist etwas größer.

 

Die neue Richtlinie ergänzt die bislang geltende Norm DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“ und teilweise auch die Norm DIN EN ISO 14713 „Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Zinküberzüge“, die auch weiterhin Gültigkeit haben werden. In der Richtlinie werden übergreifend Aspekte der Planung, der Konstruktion, der Fertigung und der Feuerverzinkung von tragenden Stahlkonstruktionen beschrieben, um die erforderlichen Sicherheitsanforderungen an Bauprodukte verstärkt in den Regelwerken zu integrieren. Der Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie waren Schadensfälle in der Vergangenheit bei denen Risse an tragenden, feuerverzinkten Konstruktionen festgestellt wurden.

 

Anforderungen an die Planung, Konstruktion und Herstellung

Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der Normenreihe DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Dies bedeutet, für alle zu feuerverzinkenden Stahl- und Metallbauteile, die nach diesen Normen geplant und hergestellt werden, muss die neue DASt-Richtlinie herangezogen werden. Hierzu gehören alle Konstruktionen für die ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, d.h. schwere Stahlkonstruktionen, aber auch leichte Konstruktionen wie Treppen, Balkone, Geländer, Unterstände oder Carports – demnach alle tragenden Stahlkonstruktionen die im Bauwesen zur Anwendung kommen.

 

Seitens der planerischen Arbeiten ist ein vereinfachter Nachweis zu führen, um sicherzustellen, dass die Bauteile feuerverzinkbar sind. Dazu sind die Bauteile entsprechend tabellarischer Vorgaben zur Konstruktion und Fertigung zu planen. Im Rahmen der Planung nach dem vereinfachten Verfahren hat eine Klassifizierung der Stahlbauteile anhand von Werkstoffparametern und Konstruktionsdetails in eine von drei Vertrauensstufen zu erfolgen, aus denen sich dann der Prüfumfang nach dem Feuerverzinken ergibt. Diese für das nachfolgende Feuerverzinken relevanten Informationen sind nach Vorgabe der DASt-Richtlinie 022 verbindlich in einer Bestellspezifikation festzuhalten, die bei Auftragsvergabe der Feuerverzinkerei zu übermitteln ist. Mit der Bestellspezifikation dokumentiert der Fertigungsbetrieb die Einhaltung der technischen Vorgaben gemäß DASt-Richtlinie und falls notwendig, zusätzlich zu berücksichtigende Aspekte. Neben diesen planerischen und konstruktiven Anforderungen sind darüber hinaus im Zuge der Herstellung fertigungstechnische Aspekte zu beachten.

 

Anforderungen an das Feuerverzinken

Neben den Anforderungen für die Planung, Konstruktion und Fertigung der zum Feuerverzinken vorgesehenen Bauteile ergeben sich auch Anforderungen an den Feuerverzinkungsprozess und die Überprüfung der fertig verzinkten Bauteile. Die Prozessanforderungen zielen auf die Festlegung von maßgeblichen Prozessparametern hinsichtlich der Vorbehandlung als auch zum eigentlichen Verzinkungsprozess in der flüssigen Zinkschmelze ab. Die Prüfanforderungen legen eine generelle 100prozentige visuelle Kontrolle aller verzinkten Bauteile fest. Bei eventuell erforderlichen zusätzlichen zerstörungsfreien Bauteilprüfungen gemäß DASt-Richtlinie wie beispielsweise der Magnetpulverprüfung, werden diese durch eigenes, ausgebildetes Prüfpersonal in der Feuerverzinkerei oder durch Beauftragung eines externen Prüflabors durchgeführt. Die relevanten Prozessparameter des Feuerverzinkungsprozesses und die Ergebnisse der Prüfungen gilt es im Rahmen einer werkseigenen Produktionskontrolle zu erfassen und zu dokumentieren. Bei der Aufnahme der DASt-Richtlinie 022 in die Bauregelliste wurde das Übereinstimmungsverfahren „ÜZ“ festgelegt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie müssen Feuerverzinkungsbetriebe deshalb ihre werkseigene Produktionskontrolle sowie den gesamten Prozess des Feuerverzinkens einer externen Überwachung unterziehen lassen. Nach erfolgter Prüfung erhält die Feuerverzinkerei ein Übereinstimmungszertifikat und bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 durch die Vergabe eines Ü-Zeichens auf dem Lieferschein der feuerverzinkten Stahlbauteile.

 

Fazit und Ausblick

Mit dem Inkrafttreten der neuen DASt-Richtlinie 022, voraussichtlich ab Anfang 2010, wird ein übergreifendes Regelwerk mit dem Ziel der Qualitätssicherung von tragenden, feuerverzinkten Bauprodukten eingeführt. Es definiert Anforderungen an alle am Herstellungsprozess beteiligten Unternehmen – beginnend bei den Planern und Konstrukteuren, über die Fertigungsbetriebe des Metall- und Stahlbaus bis zu den Feuerverzinkungsunternehmen.

Was auf den ersten Blick kompliziert oder gar bürokratisch klingt, wird in der Praxis keine Hürde darstellen. Die DASt-Richtlinie ist nämlich für den einfachen, praktischen Einsatz konzipiert und gibt anhand von Tabellen und Schaubildern schnell ablesbare Anforderungen und Lösungen vor. Mit der DASt-Richtlinie 022 wurde ein Regelwerk geschaffen, das der Sicherheitsrelevanz von tragenden, feuerverzinkten Stahlkonstruktionen gerecht wird. Die einzelnen Schritte des Herstellungsprozesses von zu feuerverzinkenden Bauteilen sind besser aufeinander abgestimmt, werden technisch exakt erfasst und gesteuert und unterliegen einer internen und externen Überwachung.

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