Feuerverzinkte Betonstähle unterliegen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-1.4-165. Diese wurde im November 2011 aktualisiert. Sie dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach DIN 1045:2008-8 unter Beachtung der Regeln dieser bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden.
Download der DIBt-Zulassung Z-1.4-165 (Geltungsdauer vom 30.November 2011 bis 30.November 2014):