
Eine Feuerverzinkung ist seit Jahrzehnten ein bewährter Korrosionsschutz für Stahl und auch für Betonstahl eine wirkungsvolle, langlebige Schutzalternative. Im Gegensatz zu anderen Verfahren geht beim Feuerverzinken das Zink mit dem Betonstahl eine unlösbare Legierungsverbindung ein und stellt damit einen langlebigen Schutz dar. Betonkorrosion wird so zuverlässig verhindert.
Langzeituntersuchungen aus den USA, wo verzinkter Betonstahl seit Jahrzehnten verwendet wird, beweisen den hochwirksamen Schutz der Feuerverzinkung. Beispielsweise wurde an der 1972 erbauten Boca Chica Brücke in Florida (Abbildung) im Jahre 1999 eine Dicke der Zinkschicht von 163 µm gemessen.


Feuerverzinkte Betonstähle unterliegen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-1.4-165. Sie dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach DIN 1045:2008-8 unter Beachtung der Regeln dieser bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden.
Schutz bei Chlorid-Belastung
Feuerverzinkte Bewehrungsstähle sind auch unter Chloridbelastung deutlich beständiger als unverzinkte. Die Chloride werden von der Verzinkung als schwerlösliche basische Zinkchloride abgebunden und unschädlich gemacht. Eine Feuerverzinkung ist deshalb besonders geeignet für Bauten im Meerwasserbereich und bei zu erwartender Streu-, bzw. Tausalzbeanspruchung, z. B bei Stahlbetonbrücken, Parkhäusern und Tiefgaragen.
Schutz bei Rissen im Beton
Risse im Beton reduzieren seine Schutzwirkung, führen zu rascher Karbonatisierung oder ermöglichen den Zutritt von Sauerstoff und Schadstoffen, wie Chloriden. An Rissen gibt die Feuerverzinkung zusätzliche Sicherheit und schützt den freiliegenden Betonstahl vor Korrosion. Die typische Volumenvergrößerung durch Korrosion und als Folge das Absprengen des Betons wird verhindert.


Die Planung, Ausführung und Prüfung von Stahlbetonbauwerken ist generell in der DIN 1045 genormt. Normen und Richtlinien zur Ausführung der Feuerverzinkung von Betonstahl sind in nachfolgend dargestellt. 
| Bezeichnung Regelwerk | Ausgabe | Titel | | ISO 14657 | 01-2005 | Verzinkter Betonbewehrungsstahl | | prEN 10348 | Normentwurf | Steel for reinforcement of concrete –Galvanized reinforcing steel | | Z-1.4-165 | 11-2011 | Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung – Feuerverzinkte Betonstähle |

Bauaufsichtliche Zulassung
Seit 1984 gibt es für feuerverzinkte Betonstähle die Bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt), Berlin unter der Zulassungsnummer Z-1.4-165. Diese wurde im November 2011 aktualisiert.
Sie regelt besondere Auflagen, die bei Entwurf und Bemessung, bei der Ausführung und beim Feuerverzinken zu beachten sind. So sind spezielle Kennzeichnungen, Prüfungen und Dokumentationen im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung verbindlich vorgesehen. Es sind ausschließlich baufsichtlich zugelasssene Feuerverzinkereien zum Feuerverzinken von Betonstählen berechtigt.
Mit der Zulassung ist sowohl das Feuerverzinken von Betonstabstahl, als auch Betonstahl in Ringen und Betonstahlmatten nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung abgedeckt.
Es dürfen feuerverzinkt werden:
Betonstähle nach DIN 488-1:2009-08:
- Betonstabstahl nach DIN 488-2:2009-08
- Betonstahl in Ringen nach DIN 488-3:2009-08
- Betonstahlmatten nach DIN 488-4:2009-08
Betonstähle nach allgemein bauaufsichtliche Zulassung:
- Betonstabstahl
- Betonstahl in Ringen (im gerichteten Zustand)
- Betonstahlmatten

|