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Neu! Erläuterung zur DASt-Richtlinie 022 - Weitere Vereinfachungen für die Praxis

Seit August 2010 gibt es als Ergänzung zur DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ eine Erläuterung, die zu weiteren Vereinfachungen in der Handhabung des praxistauglichen Regelwerks führt.

Seit August 2010 gibt es als Ergänzung zur DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ eine Erläuterung, die zu weiteren Vereinfachungen in der Handhabung des praxistauglichen Regelwerks führt.

Die DASt-Richtlinie 022 wurde im Dezember 2009 in die Bauregelliste aufgenommen und ist seit diesem Zeitpunkt bei der Planung, Fertigung und beim Feuerverzinken von tragenden Bauprodukten verbindlich anzuwenden. Sie ist ergänzend zu den bereits geltenden Normen zum Stückverzinken DIN EN ISO 1461 und DIN EN ISO 14713 zu berücksichtigen.

Da es nach der Einführung der DASt-Richtlinie 022 seitens der Praxis offene Fragen bezüglich der Interpretation verschiedener Inhalte gab, wurde unter Beteiligung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) als oberste Baubehörde bereits ein halbes Jahr nach Erscheinen der Richtlinie eine kommentarähnliche Erläuterung erarbeitet, die durch Veröffentlichung verbindliche Gültigkeit erlangt. Sie erleichtert und verbessert die Handhabung der Richtlinie für Stahlbauarbeiten ausschreibende, planende und ausführende Unternehmen.

Die Erläuterungen zur DASt-Richtlinie 022 sind in zwei Teile untergliedert. Im Teil 1 werden jeweils Passagen des Regelungstextes der Richtlinie zitiert und hierzu Ergänzungen, Interpretationen und Vereinfachungen dargestellt.

So werden beispielsweise in den Erläuterungen die nachfolgenden Sachverhalte angesprochen:
•    Anwendungsbereich der Richtlinie
• Ergänzende Erläuterungen zum vereinfachten Nachweisverfahren
•    Konkretisierungen hinsichtlich der Anforderungen an die konstruktive Gestaltung und
     Fertigung der Bauteile
•    Praxisorientierte Vereinfachungen zur Bestellspezifikation
•    Übergangsfrist für die Gleichbehandlung kalt und warm gefertigter Profile
•    Weitere Erläuterungen zu den Anforderungen an die Feuerverzinkereien
•    Vorgaben zur Durchführung der Verfahrensprüfung in zwei Varianten

Ein gutes Beispiel für die Erleichterungen, die mit dem Erscheinen der Erläuterung zur DASt-Richtlinie 022 verbunden sind, ist die Vereinfachung zur Ausfertigung der Bestellspezifikation. Nach dem Richtlinientext und der in der Anlage 5 der Richtlinie dargestellten Muster-Bestellspezifikation kann der Eindruck entstehen, dass durch die Einführung der DASt-Richtlinie 022 die Auftragsvergabe zum Feuerverzinken erheblich verkompliziert wird, da bei jedem Auftrag eine umfangreiche Bestellspezifikation nach dem Muster der Richtlinie ausgefüllt werden muss. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Erläuterung zur Richtlinie zeigt die Mindestanforderungen an eine Richtlinien konforme Auftragsvergabe zum Feuerverzinken auf. Neben den bislang üblichen Angaben kommt durch die DASt-Richtlinie 022 lediglich die Kurzbezeichnung der Vertrauenszone (VZ) für die zu verzinkenden Bauteile hinzu.

Eine vereinfachte Bestellspezifikation nach DASt-Richtline 022 könnte demnach beispielhaft wie folgt aussehen:

•    Allgemeine Angaben zum Auftraggeber
    (z. B. Schlosser, Metallbauer, Stahlbauer) und Auftragnehmer (Verzinker)
•    Feuerverzinken gemäß DASt-Richtlinie 022
•    12 Stück IPE 220, VZ1
•    Halbzeug, Details und Fertigung entsprechen DASt-Richtlinie 022
•    Datum und Unterschrift des Auftraggebers

Das Beispiel macht deutlich, dass sich bei der Auftragsvergabe bis auf die Einstufung der Bauteile nach dem vereinfachten Nachweisverfahren nichts ändert.

Im Teil 2 der Erläuterung werden auf oft gestellte praxistypische Fragen zur Richtlinie Antworten gegeben. Die bewusst kurz und prägnant formulierten Antworten ersparen einerseits eigene Interpretationen und andererseits langes und aufwendiges Suchen zu speziellen Fragestellungen. Es werden Fragen zum Anwendungsbereich, zur Gültigkeit, zu Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und Anforderungen beantwortet.

Fazit: Die Erläuterung zur DASt-Richtlinie 022 ist ein hilfreiches Instrument für die praktische Anwendung des Regelwerkes. Sie ist kostenlos erhältlich beim Institut Feuerverzinken, Sohnstr. 66, 40237 Düsseldorf, info@feuerverzinken.com, Fax: 0211/669599 sowie bestellbar über www.dast022.de, der Informationsseite zur DASt-Richtlinie 022. Darüber hinausgehende Informationen zur DASt-Richtlinie 022 sind ebenfalls unter www.dast022.de verfügbar.
 

Backgrounder:
Der Industrieverband Feuerverzinken e.V. und seine Serviceorganisation, das Institut Feuerverzinken GmbH, vertreten die deutsche Stückverzinkungsindustrie. Die Mitglieder des Industrieverbandes Feuerverzinken repräsentieren rund 70 Prozent des deutschen Stückverzinkungsmarktes. Wichtige Anwendungsbereiche des Korrosionsschutzes durch Feuerverzinken sind u. a. Architektur und Bauwesen sowie die Verkehrstechnik und der Fahrzeugbau. Weitere Informationen zum Feuerverzinken unter: www.feuerverzinken.com.

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