DASt-Richtline

Die überarbeitete DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“

In Deutschland wurde im Dezember 2009 unter dem Titel „DASt-Richtlinie 022 – Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ ein zusätzliches Regelwerk für den Stahlbau bauaufsichtlich eingeführt, das der Qualitätssicherung derartiger Bauteile dient. Ausschreiber, Planer, Konstrukteure und Fertigungsbetriebe müssen seit dieser Zeit die Richtlinie verbindlich berücksichtigen. Im Juni 2016 wurde eine Überarbeitung der Richtlinie veröffentlicht.

Änderungen und Vereinfachungen der überarbeiteten "DASt 022":

 

  • Die DASt-Richtlinie 022 wurde an die Erfordernisse der EN 1090 angepasst. So ist die maximale Oberflächenhärte von Schnittflächen nun beispielsweise nach EN 1090 festzulegen.
  • Im Bereich der Konstruktions- und Detailklassen wurde das Spektrum der verwendbaren Stahlwerkstoffe um den Werkstoff S500 erweitert. Die DASt-Richtlinie 022 gilt nun für S235, S275, S355, S420, S450, S460 und S500 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219. Zudem wurde die Anzahl der relevanten Details der Detailklassen verringert.
  • Die alte DASt-Richtlinie 022 beschränkte den Kaltumformgrad vor dem Feuerverzinken auf kleiner als 2 Prozent. Diese Beschränkung wurde aufgehoben. Es sind nur noch die Mindestbiegeradien nach DIN EN 10025 und DIN EN 10219 in Abhängigkeit der eingesetzten Stahlsorte und Materialdicke zu beachten.
  • Vereinfachende Überarbeitung der Grundsätze für konstruktive Gestaltung und Fertigung: Hervorzuheben ist hier, dass nun durch die Möglichkeit eines rechnerischen Nachweises für die kontrollierte Ausdehnung von Fachwerkkonstruktionen und Vierendeelträgern die Verfahrensprüfung für derartige Stahlbauteile entfallen kann. Die Verpflichtung zur Verfahrensprüfung entfällt zudem an schlaggeschnittenen Kanten untergeordneter Bauteile eines Tragwerkes, wie beispielsweise Fußplatten, Steifen oder Anschlussbleche.
  • Das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C ist nun ebenfalls möglich.
  • Feuerverzinkereien, die gemäß DASt-Richtlinie 022 verzinken, können den Mindestflussmittelgehalt bei der Vorbehandlung zum Feuerverzinken auf 350 g/l reduzieren.

Aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit ist die DASt-Richtlinie 022 weiterhin so aufgebaut, dass sie in der Praxis mit einfachen Tabellen bedient werden kann. Nur in seltenen Sonderfällen ist ein besonderer Nachweis erforderlich. Die Richtlinie ergänzt wie bisher die Norm DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“ und teilweise auch die Norm DIN EN ISO 14713 „Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Zinküberzüge“, die auch weiterhin Gültigkeit haben. 

DASt 022 regelt Planung, Konstruktion, Fertigung und Feuerverzinken 

In der Richtlinie werden übergreifend Aspekte der Planung, der Konstruktion, der Fertigung und der Feuerverzinkung von tragenden Stahlkonstruktionen beschrieben. Die Richtlinie diente und dient der Qualitätssicherung und definiert Anforderungen die der Sicherheitsrelevanz tragender Stahlbauteile gerecht werden. 

Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der Normenreihe DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Dies bedeutet, für alle zu feuerverzinkenden Stahl- und Metallbauteile, die nach diesen Normen geplant und hergestellt werden, muss die DASt-Richtlinie herangezogen werden. Hierzu gehören alle Konstruktionen für die ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, d.h. schwere Stahlkonstruktionen, aber auch leichte Konstruktionen wie Treppen, Balkone, Geländer, Unterstände oder Carports – demnach alle tragenden Stahlkonstruktionen die im Bauwesen zur Anwendung kommen. 

Seitens der planerischen Arbeiten ist ein vereinfachter Nachweis zu führen, um sicherzustellen, dass die Bauteile feuerverzinkbar sind. Dazu sind die Bauteile entsprechend tabellarischer Vorgaben zur Konstruktion und Fertigung zu planen. Im Rahmen der Planung nach dem vereinfachten Verfahren hat eine Klassifizierung der Stahlbauteile anhand von Werkstoffparametern und Konstruktionsdetails in eine von drei Vertrauensstufen zu erfolgen, aus denen sich dann der Prüfumfang nach dem Feuerverzinken ergibt. Diese für das nachfolgende Feuerverzinken relevanten Informationen sind nach Vorgabe der DASt-Richtlinie 022 verbindlich in einer Bestellspezifikation festzuhalten, die bei Auftragsvergabe der Feuerverzinkerei zu übermitteln ist. Mit der Bestellspezifikation dokumentiert der Fertigungsbetrieb die Einhaltung der technischen Vorgaben gemäß DASt-Richtlinie und falls notwendig, zusätzlich zu berücksichtigende Aspekte. Neben diesen planerischen und konstruktiven Anforderungen sind darüber hinaus im Zuge der Herstellung fertigungstechnische Aspekte zu beachten.

Anforderungen an das Feuerverzinken

Neben den Anforderungen für die Planung, Konstruktion und Fertigung der zum Feuerverzinken vorgesehenen Bauteile ergeben sich auch Anforderungen an den Feuerverzinkungsprozess und die Überprüfung der fertig verzinkten Bauteile. Die Prozessanforderungen zielen auf die Festlegung von maßgeblichen Prozessparametern hinsichtlich der Vorbehandlung als auch zum eigentlichen Verzinkungsprozess in der flüssigen Zinkschmelze ab. Die Prüfanforderungen legen eine generelle 100prozentige visuelle Kontrolle aller verzinkten Bauteile fest. Bei eventuell erforderlichen zusätzlichen zerstörungsfreien Bauteilprüfungen gemäß DASt-Richtlinie wie beispielsweise der Magnetpulverprüfung, werden diese durch eigenes, ausgebildetes Prüfpersonal in der Feuerverzinkerei oder durch Beauftragung eines externen Prüflabors durchgeführt. Die relevanten Prozessparameter des Feuerverzinkungsprozesses und die Ergebnisse der Prüfungen gilt es im Rahmen einer werkseigenen Produktionskontrolle zu erfassen und zu dokumentieren.
Für das Feuerverzinken im bauaufsichtlich geregelten Bereich wurde das Übereinstimmungsverfahren „ÜZ“ festgelegt. Feuerverzinkungsbetriebe, die tragende Stahlbauteile verzinken, müssen um den Anforderungen der DASt-Richtlinie gerecht zu werden ihre werkseigene Produktionskontrolle sowie den gesamten Prozess des Feuerverzinkens einer externen Überwachung unterziehen lassen. Nach erfolgter Prüfung erhält die Feuerverzinkerei ein Übereinstimmungszertifikat und bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 durch die Vergabe eines Ü-Zeichens auf dem Lieferschein der feuerverzinkten Stahlbauteile. 

Fazit und Ausblick

Die DASt-Richtlinie 022 ist ein bewährtes Regelwerk zur Qualitätssicherung von tragenden, feuerverzinkten Bauprodukten Sie definiert Anforderungen an alle am Herstellungsprozess beteiligten Unternehmen – beginnend bei den Planern und Konstrukteuren, über die Fertigungsbetriebe des Metall- und Stahlbaus bis zu den Feuerverzinkungsunternehmen. Die DASt-Richtlinie ist für den einfachen, praktischen Einsatz konzipiert und gibt anhand von Tabellen und Schaubildern schnell ablesbare Anforderungen und Lösungen vor.

Mit der DASt-Richtlinie 022 wurde ein Regelwerk geschaffen, das der Sicherheitsrelevanz von tragenden, feuerverzinkten Stahlkonstruktionen gerecht wird. Die einzelnen Schritte des Herstellungsprozesses von zu feuerverzinkenden Bauteilen sind besser aufeinander abgestimmt, werden technisch exakt erfasst und gesteuert und unterliegen einer internen und externen Überwachung. Die überarbeitete DASt-Richtlinie schafft zahlreiche Vereinfachungen ohne das bisherige hohe Qualitätssicherungsniveau zu senken.

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