DASt-Richtline

Konstruktive Gestaltung und Fertigung von tragenden Stahlbauteilen gemäß DASt 022

Die Voraussetzung für ein gutes Verzinkungsergebnis ist die feuerverzinkungsgerechte Konstruktion von Stahlbauteilen. Neben den klassischen Anforderungen, die es zu berücksichtigen gilt, definiert die DASt-Richtlinie 022 ergänzende Anforderungen. Die wichtigsten sind:

  • Bei der Planung von feuerverzinkten Stahlkonstruktionen sind DIN EN ISO 1461, DIN EN ISO 14713 und die DASt-Richtlinie 022, insbesondere Tabelle 7 zu berücksichtigen.
  • Bei Stahlbestellungen muss der Hinweis erfolgen, dass der verwendete Stahl den Anforderungen der DASt-Richtlinie 022 entspricht. Die Stahlprodukte müssen frei von rissähnlichen Fehlern der Oberflächen sein: für Bleche gemäß DIN EN 10163-2 Klasse A, Untergruppe 2; für Langprodukte gemäß DIN EN 10163-3 Klasse C, Untergruppe 1. Der Stahl soll eine Mindest-Bruchzähigkeit nach DIN EN 1993-1-10, Abschnitt 2 besitzen, wenn er geschweißt wird.
  • Für bearbeitete Flächen, z.B. durch thermisches Trennen, ist die Oberflächenrauigkeit nach DIN EN ISO 9013 und DIN EN 1090 zu spezifizieren.
  • Anbringen von fachgerechten Freischnitten, Durchflussöffnungen und Entlüftungsbohrungen an Hohlbauteilen und Schotten bzw. Aussteifungsblechen (s. Arbeitsblatt Feuerverzinken C.3)
  • Berücksichtigung des max. Verhältnisses der Werkstoffdicken an Schweißverbindungen bis zu tmax / tmin ≤ 5,0 
  • Vermeidung von Überlappungsflächen, bzw. Maßnahmen an Überlappungen durch fachgerechte Entlastungsbohrungen und/oder Schweißnahtunterbrechungen in Abhängigkeit von der Überlappungsfläche.
  • Kaltumformung während der Fertigung nach den anerkannten Regeln der Technik: Es sind die Mindestbiegeradien nach DIN EN 10025 und DIN EN 10219 in Abhängigkeit von der eingesetzten Stahlsorte und Materialdicke zu berücksichtigen.
  • Bei geschweißten Fachwerken und Vierendeelträgern kann deren Eignung zur Verzinkung durch Berechnung gemäß DASt 022 nachgewiesen werden. Alternativ kann dies über eine Verfahrensprüfung erbracht werden. Ebenfalls ist die Zerlegung in einzelne Gurte und Füllstäbe möglich.
  • Für Schnittflächen ist die maximale Oberflächenhärte nach DIN EN 1090 festzulegen. 
  • Die Ausführung von schlaggeschnittenen Kanten erfordert eine Verfahrensprüfung. Dies gilt nicht für untergeordnete Bauteile wie beispielsweise Fußplatten, Steifen oder Anschlussbleche.

Weitere Informationen und Details zur konstruktiven Gestaltung und Fertigung können der DASt-Richtlinie 022 und der dazugehörigen Erläuterung entnommen werden.

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