DASt-Richtline

DASt-Richtlinie 022 für Architekten und Ingenieure

Wer als Architekt oder Ingenieur tragende Stahlbauteile ausschreibt und die Ausführungs- und Detailplanung bzw. die Fertigungs- und Stahlbauplanung planenden Ingenieuren oder dem Stahl- und Metallbauer überlässt, muss nur seine Ausschreibungstexte hinsichtlich der Feuerverzinkung aktualisieren.
Es empfiehlt sich den folgenden Satz in den Ausschreibungstexten zu ergänzen:
„Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile im bauaufsichtlich geregelten Bereich ist die DASt-Richtlinie 022 “Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ zusätzlich anzuwenden.“

Aktuelle Musterausschreibungstexte für die Feuerverzinkung und für Duplex-systeme aus Feuerverzinkung und Beschichtung finden Sie hier.

Architekten und Ingenieure, die zudem

  • die Ausführungsplanung und/oder
  • die Detailplanung beziehungsweise die Fertigungs- und/oder Stahlbauplanung

für tragende Stahlbauteile übernehmen, müssen bereits bei der Planung die Inhalte der DASt-Richtlinie 022 berücksichtigen. Lesen Sie hierzu unter anderem:

Leicht handhabbar: Das vereinfachte Nachweisverfahren gemäß DASt 022

Konstruktive Gestaltung und Fertigung gemäß DASt 022

Generell ist es sinnvoll bereits auf den Plänen den Hinweis „Konstruktive Gestaltung und Fertigung der Bauteile nach DASt 022" zu vermerken.

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