DASt-Richtline

DASt-Richtlinie 022 für Stahl- und Metallbauunternehmen und Schlossereien

Stahl- und Metallbauunternehmen und Schlossereien müssen die DASt-Richtlinie 022 bei der Planung, Konstruktion und Fertigung von tragenden Stahlbauteilen berücksichtigen. Insbesondere sind die Zuständigkeiten gemäß der nebenstehenden Tabelle 1 der DASt-Richtlinie 022 zu beachten sowie die Lieferbedingungen für Stahlbauteile an den Verzinkerbetrieb gemäß DASt-Richtlinie 022.
Für die große Mehrheit der Konstruktionen ändert sich durch die DASt-Richtlinie nichts. Lediglich der Dokumentationsaufwand bei der Bestellung ist etwas größer. Die DASt-Richtlinie ist nämlich für den einfachen Einsatz konzipiert und gibt anhand von Tabellen schnell ablesbare Anforderungen und Lösungen vor. Deshalb stellt Sie in der Praxis keine Hürde da.

Lesen Sie hierzu:

Leicht handhabbar: Das vereinfachte Nachweisverfahren gemäß DASt 022
Konstruktive Gestaltung und Fertigung gemäß DASt 022

 

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Zuständigkeiten gemäß DASt-Richtlinie 022
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