Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feuerverzinkte Betonstähle unterliegen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-1.4-165 und dürfen wie unverzinkte Betonstähle zur Bewehrung von Stahlbeton nach DIN EN 1992-1-1:2011-01 (Eurocode 2) unter Beachtung der Regeln dieser Zulassung verwendet werden. DIN EN 1992-1-1 gilt stets zusammen mit dem nationalen Anhang DIN EN 1992-1-1/NA.

Download der DIBt-Zulassung Z-1.4-165
Geltungsdauer bis 1. Januar 2024
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